Gemeinderatswahl am 26.01.2020

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Foto für Gemeinderatswahl 26.01.2020

Gemeinderatswahl 2020 

Am 26. Jänner 2020 wird der Gemeinderat neu gewählt.

Unsere „Amtliche Wahlinformation“ erleichtert das gesamte Prozedere der Abwicklung – für Sie und für die Gemeinde.

Wir möchten seitens der Gemeinde unsere Bürgerinnen und Bürger bei der bevorstehenden Gemeinderatswahl optimal unterstützen.

Wenn Sie am 26. Jänner 2020 im Wahllokal Ihre Stimme abgeben, bringen Sie den personalisierten Abschnitt der amtlichen Wahlinformation und einen amtlichen Lichtbildausweis mit. Damit erleichtern Sie die Wahlabwicklung.

Die persönliche Stimmabgabe ist am Wahltag im Wahllokal (Volksschule Hauptstraße 55) von 7.00 bis 15.00 Uhr  möglich.

Werden Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das Service in unserer „Amtlichen Wahlinformation“, weil diese personalisiert ist.

Sie haben zur Beantragung einer Wahlkarte drei Möglichkeiten:

* Persönlich am Gemeindeamt * schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert * oder elektronisch im Internet Mit dem personalisierten Code auf der „Amtlichen Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr auf www.wahlkartenantrag.at Ihre Wahlkarte beantragen. Mittels Vollmacht dürfen Wahlkarten für enge Familienangehörige (Eltern, Ehegatten, eingetragenen Partnerschaften, Kinder) uneingeschränkt abgeholt werden. Für andere Personen dürfen nur 2 Wahlkarten übernommen werden. Der Antrag muss vom Wahlberechtigen selbst gestellt werden.

Unsere Tipps: Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist der 22. Jänner 2020 24 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 24.01.2020, 12:00 Uhr erfolgen.

Eine Persönliche Antragsstellung ist bis Freitag, den 24.01.2020, 12:00 Uhr möglich. Zur Ausübung des Stimmrechtes mit Wahlkarte erhalten Sie die Wahlkarte selbst, einen amtlichen Stimmzettel, sowie ein voradressiertes Überkuvert für die kostenlose Rücksendung. Die Zustellung der Wahlkarte erfolgt eingeschrieben und nachweislich (RSb) auf Ihre angegebene Zustelladresse.

Wählen mit Wahlkarten Vor dem Wahltag:

* Per Briefwahl, die Wahlkarte muss bis spätestens 26.01.2020 um 6.30 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde einlangen. Der Briefkasten am Gemeindeamt wird am Wahlsonntag um 6.30 Uhr entleert. Der Stimmzettel wird in das Wahlkuvert eingelegt, das Wahlkuvert wird in die Wahlkarte eingelegt und verklebt. Die Stimme ist nur mit Unterschrift der eidesstattlichen Erklärung gültig. Die verschlossene Wahlkarte im Überkuvert kann persönlich, per Post oder durch Boten an die Gemeindewahlbehörde übermittelt werden.

Am Wahltag: * Durch persönliche Stimmabgabe im Wahllokal,

* oder Sie können Ihre unterschriebene Briefwahlkarte im Wahllokal (Volksschule Hauptstraße 55) bis zum Schließen des Wahllokales abgeben oder durch Boten überbringen lassen

* Beim Besuch der besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde (nur innerhalb des Gemeindegebietes möglich)

VERWENDEN SIE BITTE FÜR DIE WAHLKARTENANTRÄGE DIESE AMTLICHE WAHLINFORMATION! – SIE ERLEICHTERN UNS WESENTLICH DIE ARBEIT!

HINWEIS: Duplikate von Wahlkarten dürfen nicht ausgestellt werden. Wurde eine Wahlkarte beantragt, kann die Stimmabgabe ausschließlich mit dieser erfolgen.