Heizkostenzuschuss 2008/2009

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Der Bund hat für alle BezieherInnen einer Ausgleichszulage zu einer Pension, für BezieherInnen von Leistungen nach dem Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, dem Opferfürsorgegesetz, dem Heeresversorgungsgesetz und für BezieherInnen einer Zusatzleistung nach dem Verbrechensopfergesetz einen Zuschuss zu den Energie- bzw. Heizkosten in der Höhe von Euro 210,-- beschlossen. Diese Personen erhalten den Energie- bzw. Heizkostenzuschuss des Bundes automatisch im November zu den Pensionen ausbezahlt.

Der zusätzliche Bezug des NÖ Heizkostenzuschusses ist für diese Personengruppen nicht möglich, weil sonst eine Doppelförderung die Folge wäre.

Aus Gründen der Gleichbehandlung wird der Heizkostenzuschuss auch auf Euro 210,-- erhöht.

Anträge müssen beim zuständigen Gemeindeamt vom 15. Oktober 2008 bis spätestens 30. April 2009 eingebracht werden.